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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der HEDICO Handels GmbH (im Folgenden „Hedico“) und ihren Kunden, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht zugestimmt und werden kein Vertragsbestandteil, außer die Hedico stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

I. Vertragsschluss

  1. Der Kunde gibt eine verbindliche Auftragsbestellung als Angebot ab. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des verbindlichen Angebots durch die Hedico zu Stande.
  2. Die Beschaffenheit des Gegenstandes ergibt sich aus der, dem Kunden vorgelegten aktuellen Produktbeschreibung (z.B. im Webshop oder dem aktuellen Katalog).

II. Leistungsumfang

  1. Der Leistungsumfang richtet sich nach der individualvertraglichen Vereinbarung.
  2. Sollte für das vertragsgegenständliche Produkt ein Display angeboten werden, ist dieses Teil des Kaufvertrags. Der Kunde ist zur Abnahme und Kaufpreiszahlung des Displays verpflichtet.
  3. Die Hedico kann sich für den Rückkauf der Displays ein vertragliches Vorkaufrecht einräumen. Im Falle eines Vorkaufsrechts ist der Kunde verpflichtet, das Display der Hedico zunächst zum Rückkauf anzubieten. Der Rückkaufpreis darf dabei den ursprünglichen Kaufpreis des Displays nicht überschreiten. Das Vorkaufsrecht verpflichtet die Hedico nicht zum Rückkauf des Displays.
  4. Naturbedingt können geringfügige Abweichungen in Art und Umfang der Waren auftreten. Der Kunde erteilt hierzu sein Einverständnis. Eine entsprechende zumutbare Abweichung stellt keinen Mangel dar. Zudem steht dem Kunden aufgrund einer geringfügigen Abweichung kein Recht auf Rücktritt, Nachlieferung oder Schadensersatz zu.
  5. Die Hedico ist nicht verpflichtet, mangelfreie Ware zurückzunehmen. Der Kunde kann die bei der Hedico eingekaufte Ware zum Rückkauf anbieten. Er ist zu diesem Zweck verpflichtet, die Ware der Hedico auf eigene Kosten zuzusenden.
    Die Hedico bewertet die Ware und macht dem Kunden, ohne dazu verpflichtet zu sein, ein Rückkaufangebot. Über den Rückkauf vereinbaren die Parteien einen neuen Kaufvertrag. Nimmt der Kunde das Rückkaufangebot nicht an, ist er verpflichtet die Ware zurückzunehmen. Nimmt der Kunde die Ware nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Rückkaufangebotes zurück, und reagiert auf eine erneute Aufforderung der Hedico zur Annahme nicht, ist die Hedico berechtigt, die Ware zu vernichten.

III. Zahlung und Preise

  1. Es gelten die in der Produktbeschreibung angegebenen Preise.
  2. Die Zahlungsfrist richtet sich nach den in der Rechnung angegebenen Fristen. Die Preise werden in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer angegeben.
  3. Erfolgt die Zahlung einer Rechnung innerhalb von 7 Tagen, erhält der Kunde 2 % Skonto. Zahlungen innerhalb von 14 Tagen erfolgen ohne Abzüge.
  4. Erfolgt die Zahlung in Vorkasse, trägt die Transportkosten der Ware die Hedico. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zahlung mittels Vorkasse.
  5. Der Kunde kommt mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug.
  6. Die Zahlung hat bar oder mittels Banküberweisung zu erfolgen.
  7. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur dann geltend machen, soweit es aus Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

IV. Lieferung

  1. Die Lieferzeit entspricht den Angaben des Herstellers. Die Lieferkosten trägt der Kunde.
  2. Höhere Gewalt oder bei der Herdico oder dessen Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen, welche die Hedico ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Sowohl der Kunden als auch die Hedico können ab einer Lieferverzögerung von 6 Monaten zurücktreten.
  3. Im Fall des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO oder eintretender Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, ist die Hedico dazu berechtigt, die Lieferung einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die vertragliche Gegenleistung bewirkt oder eine angemessene Sicherheit leistet.
  4. Die Hedico ist zu Teillieferungen und/oder gleichwertigen Ersatzlieferungen berechtigt.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der aus dem Kaufvertrag resultierenden Forderung im Eigentum der Hedico.
    Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, für Forderungen der Herdico gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt der Hedico bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf gegen Dritte ab.
  3. Auf Verlangen des Kunden ist die Hedico zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
  4. Der Käufer darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer die Hedico unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen und der Hedico alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der Hedico erforderlich sind.
    Dritte, insbesondere Vollstreckungsbeamte, sind auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen.
    Der Käufer trägt die Kosten, die zur Aufhebung des Eingriffs und/oder zur Widerbeschaffung des Vorbehaltseigentums erforderlich sind.

VI. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet die Ware abzunehmen. Nimmt der Kunde die Ware, nachdem sie ihm tatsächlich angeboten wurde, nicht ab, ist der Kunde verpflichtet, 100 % des Kaufpreises zu bezahlen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt.

VII. Mängelansprüche

  1. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit der Erklärung der Abnahme durch den Kunden. Im Falle des Abnahmeverzugs beginnt die Frist mit dem Ablauf der Abnahmefrist zu laufen.
  2. Auftretende Mängel sind der Hedico von dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt. Der Kunde hat Mängel gegenüber der Hedico anzuzeigen, bevor er die Ware an die Hedico zurücksendet. Sendet der Kunde Ware an die Hedico zurück, ohne die Rücksendung anzuzeigen, ist die Hedico nicht zur Annahme verpflichtet.
  3. Handelsübliche oder geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen (beispielsweise Qualität, Form, Farbe, Größe) stellen keinen Mangel dar.
  4. Der Hedico ist die Möglichkeit zur Nacherfüllung oder Neulieferung zu geben, bevor der Kunde vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt.
  5. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist und er der Hedico den Mangel angezeigt hat.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware der Hedico zur Nacherfüllung auf ihr Verlangen hin zur Verfügung zu stellen.

VIII. Haftung

  1. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
    Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die Haftung nach dem ProdHaftG und für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet die Hedico nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden.
  3. Unabhängig von einem Verschulden der Hedico bleibt eine etwaige Haftung der Hedico bei arglistigen Verschweigen eines Mangels aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
  4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der Hedico für durch leichte Fahrlässigkeit von ihnen verursachte Schäden.

IX. Datenschutz, elektronische Kommunikation

  1. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend der Datenschutzerklärung der Hedico (Link Datenschutzerklärung). Wenn und soweit der Kunde personenbezogene Daten an die Hedico weitergibt, hat er entsprechend seiner gesetzlichen Pflichten sicherzustellen, dass hierfür eine hinreichende Rechtsgrundlage vorliegt.
  2. Die Hedico ist berechtigt, in Erfüllung ihrer Pflichten nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Die Hedico hat dafür Sorge zu tragen, dass der Beauftragte für den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.

X. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus dem Kaufvertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz der Hedico.
  2. Auf Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
  3. Absatz 1 und 2 sind nicht anwendbar, wenn zwingende gesetzliche Vorgaben etwas Anderes bedingen.